Steuersätze, die in Estland von einer Person zu zahlen sind, die Einkommen von einem estnischen Unternehmen bezieht
Einwohner Estlands
- 22 % Einkommensteuer
- 33 % Sozialsteuer
- 22 % Einkommensteuer
- 33 % Sozialsteuer
- Arbeitslosenversicherungsbeitrag: 1,6 % werden vom Unternehmen einbehalten, 0,8 % werden vom Bruttolohn abgezogen
- Ansonsten keine Einkommensteuer oder Sozialsteuer
Einwohner des EWR oder der Schweiz *
- 20 % Einkommensteuer
- A1-Bescheinigung nötig, um die estnische Sozialsteuer zu vermeiden
- Keine Einkommensteuer und Sozialsteuer in Estland
- Einkommensteuer und Sozialabgaben, die im Heimatland zu zahlen sind
- 7 % Einkommensteuer (wenn die Körperschaftssteuer zum ermäßigten Satz von 14 % gezahlt wird)
- Ansonsten keine Einkommensteuer oder Sozialsteuer auf Dividenden in Estland
- Im Heimatland deklarieren und dort auch Einkommensteuer oder Quellensteuer zahlen
Einwohner von Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen **
- 20 % Einkommensteuer
- Vorlage einer Bescheinigung der heimischen Steuerbehörde zur Vermeidung der estnischen Sozialsteuer
- Keine Einkommensteuer und Sozialsteuer in Estland
- Einkommensteuer und Sozialabgaben, die im Heimatland zu zahlen sind
- 7 % Einkommensteuer (wenn die Körperschaftssteuer zum ermäßigten Satz von 14 % gezahlt wird)
- Ansonsten keine Einkommensteuer oder Sozialsteuer auf Dividenden in Estland
- Im Heimatland deklarieren und dort auch Einkommensteuer oder Quellensteuer zahlen
Einwohner eines Drittlandes ***
- 20 % Einkommensteuer
- 33 % Sozialsteuer (Angabe in TSD Anhang 2)
- Keine Einkommensteuer und Sozialsteuer in Estland
- Einkommensteuer und Sozialabgaben, die im Heimatland zu zahlen sind
- 7 % Einkommensteuer (wenn die Körperschaftssteuer zum ermäßigten Satz von 14 % gezahlt wird)
- Ansonsten keine Einkommensteuer oder Sozialsteuer auf Dividenden in Estland
- Im Heimatland deklarieren und dort auch Einkommensteuer oder Quellensteuer zahlen
Einwohner Estlands
- 22 % Einkommensteuer
- 33 % Sozialsteuer
Einwohner des EWR oder der Schweiz *
- 20 % Einkommensteuer
- A1-Bescheinigung nötig, um die estnische Sozialsteuer zu vermeiden
Einwohner von Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen **
- 20 % Einkommensteuer
- Vorlage einer Bescheinigung der heimischen Steuerbehörde zur Vermeidung der estnischen Sozialsteuer
Einwohner eines Drittlandes ***
- 20 % Einkommensteuer
- 33 % Sozialsteuer (Angabe in TSD Anhang 2)
Einwohner Estlands
- 22 % Einkommensteuer
- 33 % Sozialsteuer
- Arbeitslosenversicherungsbeitrag: 1,6 % werden vom Unternehmen einbehalten, 0,8 % werden vom Bruttolohn abgezogen
Einwohner des EWR oder der Schweiz *
- Keine Einkommensteuer und Sozialsteuer in Estland
- Einkommensteuer und Sozialabgaben, die im Heimatland zu zahlen sind
Einwohner von Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen **
- Keine Einkommensteuer und Sozialsteuer in Estland
- Einkommensteuer und Sozialabgaben, die im Heimatland zu zahlen sind
Einwohner eines Drittlandes ***
- Keine Einkommensteuer und Sozialsteuer in Estland
- Einkommensteuer und Sozialabgaben, die im Heimatland zu zahlen sind
Einwohner Estlands
- Ansonsten keine Einkommensteuer oder Sozialsteuer
Einwohner des EWR oder der Schweiz *
- 7 % Einkommensteuer (wenn die Körperschaftssteuer zum ermäßigten Satz von 14 % gezahlt wird)
- Ansonsten keine Einkommensteuer oder Sozialsteuer auf Dividenden in Estland
- Im Heimatland deklarieren und dort auch Einkommensteuer oder Quellensteuer zahlen
Einwohner von Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen **
- 7 % Einkommensteuer (wenn die Körperschaftssteuer zum ermäßigten Satz von 14 % gezahlt wird)
- Ansonsten keine Einkommensteuer oder Sozialsteuer auf Dividenden in Estland
- Im Heimatland deklarieren und dort auch Einkommensteuer oder Quellensteuer zahlen
Einwohner eines Drittlandes ***
- 7 % Einkommensteuer (wenn die Körperschaftssteuer zum ermäßigten Satz von 14 % gezahlt wird)
- Ansonsten keine Einkommensteuer oder Sozialsteuer auf Dividenden in Estland
- Im Heimatland deklarieren und dort auch Einkommensteuer oder Quellensteuer zahlen
* Einwohner des EWR oder der Schweiz: Gilt nur für Personen, die in ihrem Wohnsitzland sozialversichert sind.
** Einwohner von Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen: Gilt nur für Personen, die in Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen mit Estland (z. B. Australien, Ukraine, Kanada) sozialversichert sind.
*** Einwohner eines Drittlandes: Gilt für Personen, die in Drittländern wohnen oder in EWR, Schweiz oder Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen nicht sozialversichert sind.